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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung

Alle Leistungen und Angebote des Veranstalters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2 Anmeldung

2.1 Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von mir schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich.

2.2 Sämtliche Abreden, Nebenabreden und vereinbarte Zusatzleistungen werden in der Anmeldebestätigung schriftlich erfasst.

2.3 Ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder in den Anmeldeunterlagen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers) unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Falle der Vermittlung einzelner Leistungen ist meine Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Vermittlungsvertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Ich hafte insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

3 Bezahlung und Kaution

3.1 Nachdem ich die Anmeldung schriftlich bestätigt habe, ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.

3.2 Der Restbetrag in Höhe von weiteren 50 % des Gesamtbetrages ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens am drittletzten Werktag vor Veranstaltungsbeginn (bei mir eingehend) zur Zahlung fällig.

3.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Veranstaltungspreises.

4 Leistungen und Preise

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, insbesondere der Anmeldung und der Anmeldebestätigung.

4.2 Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für mich bindend. Ich behalte mir jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die Sie vor Bestätigung Ihrer Anmeldung selbstverständlich informiert werden.

4.3 Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen bleiben vorbehalten.

4.4 Foto- und Videoaufnahmen, die von mir in Ihrem Auftrage von der Veranstaltung gefertigt werden, dürfen von uns honorarfrei verwendet werden. Hiervon unberührt bleiben die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Teilnehmer.

5 Leistungsänderungen

5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

5.2 Eine solche zulässige Änderung werde ich Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.

5.3 Der zeitliche Ablauf einer Veranstaltung lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

5.4 Dem Organisationsleiter bleibt es vorbehalten, die Veranstaltung nach deren Beginn wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können (zum Beispiel Wetterumsturz, Sturm, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken.

6 Teilnahmevoraussetzungen

6.1 Mit Ihrer Anmeldung sichern Sie zu, dass jeder Teilnehmer die für die gebuchte Veranstaltung notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitbringt und sich dieser vor Beginn der Veranstaltung bewusst ist.

6.2 Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

6.3 Für schuldhafte Beschädigungen von Booten und Ausrüstung durch die Teilnehmer haftet der Kunde. Deliktische Ansprüche gegenüber dem schadensverursachenden Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.

6.4 Für die Teilnahme am Entdeckungstörn (Teamsegeln) gilt zusätzlich folgendes:

Jeder Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass er sich an einer Wassersport-Aktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer Pauschalreise bieten kann. Die Yachten werden von erfahrenen Skippern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Veranstaltungen sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Veranstaltung wird eine Einführung vom Organisationsleiter an Land und auf den Yachten erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen.

Die Teilnehmer haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Organisationsleiters und unserer Skipper zu befolgen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, beim Klarmachen und Aufräumen der Yacht mitzuwirken.

7 Stornierung, Umbuchung, Ersatzperson

Umbuchungen oder sonstige Änderungswünsche des Kunden sind schriftlich an mich zu adressieren. Eine diesbezügliche Vereinbarung kommt nur nach schriftlicher Bestätigung durch mich zustande. Das gesetzliche Rücktrittsrecht vor Veranstaltungsbeginn bleibt unberührt. Im Falle des Rücktritts wird pro Person eine angemessene Entschädigung fällig.

8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

8.1 Nehmen Sie einzelne der von mir vermittelten Leistungen nicht in Anspruch, so werde ich bei den entsprechenden Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. Darüber hinausgehende Verpflichtungen obliegen mir nicht.

8.2 Treten einzelne Teilnehmer oder die ganze Teilnehmergruppe die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Veranstaltungspreises.

9 Kündigung infolge höherer Gewalt

9.1 Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Umweltkatastrophen, Hochwasser, Sturm, Feuer, kriegerische Unruhen, Terroranschläge, Stromausfälle, behördliche Erlässe, Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen nicht jedoch Schlechtwetterphasen ohne sonstige Gefahren oder Flaute) unmöglich, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ich für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen den anteiligen Veranstaltungspreis verlangen.

9.2 Im Kündigungsfalle sind wir verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ihnen etwaig anfallende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

10 Gewährleistung

10.1 Ich hafte im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Leistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Leistungsbeschreibungen erklärt wurde) sowie die ordnungsgemäße Erbringung aller nicht lediglich vermittelter Leistungen.

10.2 Werden die vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Ich kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ich könnte auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ich eine gleichwertige Ersatzleistung erbringe.

10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der mir obliegenden Leistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Veranstaltungspreises verlangen (Minderung). Ein Recht zur Minderung besteht jedoch nicht, wenn die Fortsetzung der Veranstaltung (ganz oder teilweise) dadurch beeinträchtigt oder verunmöglicht wird, dass Boote oder sonstige, von mir gestellte Ausrüstungsgegenstände von Teilnehmern schuldhaft beschädigt oder zerstört werden.

Ein Recht zur Minderung besteht ferner dann nicht, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Der Mangel muss vor Ort während der Veranstaltung dem Organisationsleiter alsbald, mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist, angezeigt werden.

10.4 Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leiste ich innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Fortsetzung der Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, mir erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden mir dann den auf die in Anspruch genommen Leistungen entfallenden Teil des Veranstaltungspreises.

10.5 Sofern ich einen Umstand zu vertreten habe, der zu einem erheblichen Mangel der Veranstaltung geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.

11 Haftung

11.1 Meine Haftung als Veranstalter für Schaden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Veranstaltungspreis, sowie der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt wird, oder soweit ich als Veranstalter für den Schaden eines Teilnehmers allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich bin. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus von mir übernommenen Garantien.

11.2 Darüber hinaus hafte ich bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, in jedem Fall aber bis zum dreifachen Veranstaltungspreis. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählen insbesondere die Organisation der Veranstaltungskomponenten wie Boot oder Skipper beim Entdeckungstörn, Hotelzimmer, die Auswahl geeigneter Leistungsträger, Organisationsleiter oder Trainer. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare- und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von mir garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, Sie gegen solche Schäden abzusichern.

11.3 Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen, ist stets ausgeschlossen.

11.4 Für Folgen höherer Gewalt (siehe Ziffer 9.1) übernehme ich keine Haftung.

11.5 Ich empfehle Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer auf die Veranstaltung bezogenen Unfall-, Gepäck-, Rücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Krankenversicherung.

12 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (deliktische Ansprüche).

13.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

14 Rechtswahl / Gerichtsstand

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 Gerichtsstand ist in allen Fällen ist das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständige Amts- bzw. Landgericht.

15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 27.07.2007

Winner-Teams sind permanent auf Entdeckungsreise, mehren ihr Wissen und ihre Kräfte aus Lust am Erfolg, aus Lust am Gewinnen.